juris PraxisKommentar UWG - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

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 juris PraxisKommentar UWG - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Der juris PraxisKommentar UWG erläutert das Wettbewerbsrecht aktuell und kompetent. Er berücksichtigt insbesondere das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (EURL2016/943UmsG), das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs sowie die Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht.

Mit ihrer langjährigen Erfahrung als Richter, Rechtsanwälte und Wissenschaftler erschließen die Autoren das geltende Wettbewerbsrecht praxisnah und konzentriert. Neue Entwicklungen werden zeitnah behandelt. Zitierte Rechtsprechung, Gesetze und Literaturquellen rufen Sie einfach per Mausklick auf.

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*Mindestlaufzeit 12 Monate:

Alle Angebote richten sich nicht an Letztverbraucher i. S. d. Preisangabenverordnung. Die Preise verstehen sich - soweit nicht anders angegeben - zuzüglich Mehrwertsteuer. Wenn Sie Fragen haben oder sich als Letztverbraucher für unsere Produkte interessieren, wenden Sie sich bitte an vertrieb@juris.de

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Herausgeber und Autoren
Begründer:  Prof. Dr. Eike Ullmann (Honorarprofessor an der Universität Mannheim) (Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D. (I. Zivilsenat))
Herausgeber/Autoren:  Dirk Seichter (Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, Stuttgart)
Bearbeiter:  Dr. Melanie Bär (Rechtsanwältin, Stuttgart) |  Dr. Rolf Diekmann (Rechtsanwalt, Stuttgart) |  Prof. Dr. Stefan Ernst (Rechtsanwalt, Freiburg/Br.) |  Ralph Müller-Bidinger (Rechtsanwalt, Frankfurt a. M.) |  Erika Rose (Richterin am Landgericht, Stuttgart) |  Dirk Seichter (Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, Stuttgart) |  Jan Spoenle (Richter am Landgericht, Heilbronn) (Lehrbeauftragter für Wettbewerbsrecht, Hochschule Offenburg sowie Hochschule der Medien, Stuttgart)

Mit dem juris PraxisKommentar UWG im Wettbewerbsrecht immer aktuell

Im juris PraxisKommentar UWG stellt das erfahrene Autorenteam das Wettbewerbsrecht aktuell und kompetent dar. Die Kommentierung berücksichtigt insbesondere das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (EURL2016/943UmsG) v. 18.04.2019 (BGBl I 2019, 466) sowie die Änderungen durch das zum 28.05.2022 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht v. 10.08.2021 (BGBl I 2021, 3504).

Das nationale Lauterkeitsrecht ist nur unter Rückgriff auf die einschlägigen Regelungen des Gemeinschaftsrechts verständlich. Die Rechtsprechung, insbesondere des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, bezieht deshalb die entsprechenden Verordnungen und Richtlinien konsequent ein. Die Autoren des juris PraxisKommentars UWG verfolgen aus diesem Grund die aktuelle Rechtsprechung ganz genau. Sie bewerten neue Entscheidungen kurzfristig und ergänzen sie in der Kommentierung.

Zum Jahr 2020 hat Werkbegründer Prof. Dr. Eike Ullmann die Herausgeberschaft in die Hände des langjährigen Autors Dirk Seichter gelegt.

Neben dem Onlinekommentar können Sie Ihren juris PraxisKommentar zusätzlich offline als E-Book nutzen. Drei kostenfreie Downloads der E-Book-Ausgabe sind inbegriffen.

Die relevanten Änderungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung werden im Onlinekommentar ständig eingepflegt. Das innovative dreistufige Aktualisierungsmodell erlaubt den Autoren, schnell auf Veränderungen zu reagieren:

  • Stufe 1: Fortlaufende Einarbeitung von Aktualisierungshinweisen
  • Stufe 2: Überarbeitung einzelner Bereiche der Kommentierung, etwa bei umfangreichen Gesetzesänderungen oder bei gesteigerter Rechtsprechung
  • Stufe 3: Regelmäßige Komplettbearbeitung in Form von Neuauflagen

Sowohl im Onlinekommentar und als auch im E-Book können Sie alle zitierten Entscheidungen, Normen und Literaturnachweise per Klick direkt im vollen Wortlaut aufrufen. So behalten Sie die Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur stets im Blick. Die Verlinkungsdichte der juris PraxisKommentare ist bis heute einzigartig.

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